Es wird immer wieder die Frage gestellt, wer im Falle eines Sport-Unfalles zu informieren ist und inwieweit Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereinssports versichert sind. Deshalb an dieser Stelle einige kurze grundsätzliche Antworten:

1. Frage: “Bin ich im Rahmen des Vereinssports versichert?”

Antwort: Es besteht eine Sportversicherung die im Rahmen einer Partnerschaft zwischen dem Landessportbund Sachsen und der ARAG Sportversicherung geregelt ist. Diese Partnerschaft stellt eine wichtige Grundlagen für das Vereinsleben dar. Die damit gegebene Grundabsicherung bedeutet einerseits, dass der Versicherungsschutz für Vereine und deren Mitglieder gegeben ist. Andererseits ersetzt sie jedoch nicht die private Vorsorge des Einzelnen!

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur ARAG Sportversicherung sind auf der Internetseite des Landessportbundes Niedersachsen auf den Seiten der ARAG-Sportversicherung zu finden.

Im Rahmen der ARAG-Sportversicherung sind neben einer Grundabsicherung bei Unfällen auch verschiedene weitere Gefahren versichert.

 

2. Frage: “Wo muss ich einen Sportunfall melden?”

Antwort: Im SV Rosche haben wir mit Wilfried Gugel einen Ansprechpartner für Sportunfälle.

Kontakt:

  Wilfried Gugel

  Ringstr. 23, 29571 Rosche

  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  05803 / 693

Darüber hinaus unterhält die ARAG ein eigenes Versicherungsbüro für jeden Landessportbund /-verband (LSB/LSV). Dort kümmert man sich um alle Versicherungsfragen der Verbände und Vereine, berät über Zusatzversicherungen und wickelt Schadenfälle ab. Das ARAG-Versicherungsbüro für Niedersachsen ist über den folgenden Link zu erreichen: 

https://www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/niedersachsen/

Dort sind u.a. auch die aktuellen Schadensmeldungsformulare zu finden.

 

3. Frage: “Muss jeder Sportunfall gemeldet werden?”

Antwort: Es sollte vorsichtshalber jeder Unfall auf den vorgesehenen Formularen an das Versicherungsbüro gemeldet werden. Für die Entscheidung, ob für diesen Unfall eine Leistung aus der Sportversicherung erfolgen kann oder nicht, ist das Versicherungsbüro da.

 

4. Frage: “Muss ich den Verein bei einem Sportunfall informieren?”

Antwort: Bei einer Schadensmeldung müssen der Hergang des Sportunfalls und die Richtigkeit der gemachten Angaben durch den Verein bestätigt werden. Es wird allen Vereinsmitgliedern empfohlen, Sportunfälle dem Verein zu melden. Die Meldung eines Unfalles kann per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen oder muss anderweitig schriftlich an den Vereinsvorstand erfolgen. Folgende Mindestangaben sind in der Unfallmeldung zu berücksichtigen:

– Datum, Uhrzeit und Ort bzw. Sportstätte des Unfalles
– Ausgeübte Sportart
– Verletzte Person(en)
– Sichtbare oder festgestellte Verletzungen
– Kurze Schilderung des Unfallherganges
– Zeugen des Unfalles und ggf. weitere Unfallbeteiligte
– Name des Meldenden

Bei weiteren Fragen bitte den Vereinsvorstand konsultieren.

 

 

Einige weiterführende Erläuterungen:

Merkblatt zur Sportversicherung (Stand: 2009). Es beinhaltet den Umfang sowie den Gegenstand der Versicherung: Merkblatt 2009 zum Sportversicherungsvertrag

Kurzmerkblatt zur Sportversicherung mit Hinweisen über den Versicherungsumfang: Kurzmerkblatt zum Sportversicherungsvertrag

Wer zahlt nach dem Foul? Hinweise zu Versicherungsfragen im Freizeitsport: Wer zahlt nach dem Foul?

Sportunfallschadensmeldung - Vordruck zum Einreichen erlittener Sportunfallschäden: Sport-Schadenmeldung

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